Pressemitteilungen Fraktion
28. 12. 2011
Der von der Bundesjustizministerin Anfang des Jahres vorgestellte Gesetzentwurf ist das Angebot an die Union, den Streit zu beenden und sich auf eine gemeinsame Linie für Sicherheit und Freiheit gleichermaßen zu einigen. Die FDP-Bundestagsfraktion bleibt klar bei ihrer Linie, dass eine anlassbezogene Speicherung Grundlage eines neuen Gesetzes sein muss.
Mit diesem Vorschlag kann auch die laufende Diskussion in der EU über eine Neufassung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung beflügelt werden, um von deutscher Seite aus eine Politik in Europa voranzubringen, die Freiheit und Sicherheit in Balance bringt.
Schlichte Rufe nach einer Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung oder Scheinangebote, die anlasslose Speicherung nur in der Zeitdauer zu verkürzen, tragen nicht dazu bei, eine konstruktive Lösung zu finden. Deutschland ist hier auch in der Pflicht, seiner Verantwortung für eine an den Grundrechten ausgerichtete EU-Gesetzgebung gerecht zu werden. Mit dem Vorschlag der Bundesjustizministerin für eine anlassbezogene Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten wird den Bürgerrechten und der Bekämpfung von Verbrechen gleichermaßen Rechnung getragen.
PILTZ / AHRENDT: Anlasslose Debatte zu Vorratsdaten beenden, konstruktiv an Quick-Freeze-Gesetz arbeiten
BERLIN. Zur Debatte um die Vorratsdatenspeicherung erklären die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin Gisela PILTZ und der Parlamentarische Geschäftsführer und rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Christian AHRENDT:Der von der Bundesjustizministerin Anfang des Jahres vorgestellte Gesetzentwurf ist das Angebot an die Union, den Streit zu beenden und sich auf eine gemeinsame Linie für Sicherheit und Freiheit gleichermaßen zu einigen. Die FDP-Bundestagsfraktion bleibt klar bei ihrer Linie, dass eine anlassbezogene Speicherung Grundlage eines neuen Gesetzes sein muss.
Mit diesem Vorschlag kann auch die laufende Diskussion in der EU über eine Neufassung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung beflügelt werden, um von deutscher Seite aus eine Politik in Europa voranzubringen, die Freiheit und Sicherheit in Balance bringt.
Schlichte Rufe nach einer Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung oder Scheinangebote, die anlasslose Speicherung nur in der Zeitdauer zu verkürzen, tragen nicht dazu bei, eine konstruktive Lösung zu finden. Deutschland ist hier auch in der Pflicht, seiner Verantwortung für eine an den Grundrechten ausgerichtete EU-Gesetzgebung gerecht zu werden. Mit dem Vorschlag der Bundesjustizministerin für eine anlassbezogene Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten wird den Bürgerrechten und der Bekämpfung von Verbrechen gleichermaßen Rechnung getragen.
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1183-Piltz-Ahrendt-Vorratsdatenspeicherung.pdf (2011-12-28, 95.74 KB)